AGB

1. Vertragsschluss und -gegenstand

Der Mietvertrag über die jeweils gebuchte Ferienwohnung kommt durch gesonderte Annahme des Vermieters und Leistung der Anzahlung bzw. Gesamtzahlung des Übernachtungspreises zu Stande.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für die kurzfristige Beherbergung vermietet und darf nur mit der auf der Homepage ersichtlichen maximalen Personenzahl belegt werden.

 

2. Mietpreis und Nebenkosten

Der Preis ergibt sich aus dem im Buchungsvorgang ersichtlichen Werten. Dieser beinhaltet die Umsatzsatzsteuer.

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Internet und Beherbergungssteuer) enthalten.

 

3. Kaution

Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution bis zur Höhe des Mietpreises zu verlangen.

 

4. Check-In und Check-Out

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Appartement dem Mieter ab 17.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung.

Der Mieter übergibt dem Vermieter das Mietobjekt am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr.

 

5. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch Erklärung gegenüber dem Vermieter in Textform vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter zurück, so schuldet der Vermieter ausschließlich die Rückgewähr der Miete, soweit er das Appartement anderweitig vermieten konnte. Im Falle einer günstigeren Anschlussvermietung schuldet der Vermieter nur die anteilige Erstattung.

Der Vermieter verpflichtet sich, die Wohnung unverzüglich wieder auf dem freien Markt zur Miete anzubieten.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Der Vermieter rät dem Mieter dazu, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer o.ä. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe erstattet. .

 

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig. Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen (Ronny@Dresden365.de bzw. 0176-47749588). Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Vermieter umgehend zu informieren, damit der Schaden möglichst gering gehalten wird. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

 

9. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen oder Leib und Leben des Mieters betroffen sind.

 

10. Rauchen und Tierhaltung

Tiere und das Rauchen sind in dem Appartement nicht gestattet.

Der Mieter verpflichtet sich für den Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € 200,00. Der Vermieter wird diesen Betrag für die Reinigung aufwenden. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

11. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 

12. Hausordnung

Die Mieter verpflichten zu gegenseitiger Rücksichtnahme, vor allem gegenüber den Nachbarn. Elektrische Geräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.